Bei bestimmten chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen können Ärzte Heilmittel langfristig verordnen.
Hierzu zählen beispielsweise:
- neurologische Erkrankungen
- schwere orthopädische Erkrankungen
- dauerhafte funktionelle Einschränkungen
Die Verordnungen werden weiterhin auf Muster 13 ausgestellt, unterliegen jedoch besonderen Regelungen der Krankenkassen.