Barbara Angerer GmbH

Physiotherapiepraxis, Tinning 19, 83083 Riedering

Unser Büro ist wegen Krankheit an folgenden Tagen nicht besetzt: Am 27. und 29.07. sowie am 05. und 06.08.2026.

Über Verordnungen

Praxisinfo zu Verordnungen aller Art

Wichtige Patienteninfo

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin mit:

  • die Originalverordnung
  • Ihre Krankenversicherungskarte (bei gesetzlich Versicherten)
  • eine Zuzahlungsbefreiung
  • vorhandene Befunde oder Arztberichte

Unvollständige oder fehlerhafte Verordnungen können unter Umständen nicht behandelt werden und müssen vor Behandlungsbeginn korrigiert werden.

Mehr Zeit für Ihre Therapie – weil Gesundheit Zeit braucht

Jeder Patient bringt seine eigene Lebensgeschichte, individuelle Beschwerden und persönliche Ziele mit. Deshalb sind wir überzeugt, dass gute Physiotherapie nicht nur Fachwissen und Erfahrung braucht – sondern vor allem ausreichend Zeit.

Unser gesamtes Therapeutenteam verfügt über zahlreiche Fort- und Weiterbildungen in unterschiedlichen physiotherapeutischen Fachbereichen.

Dieses Wissen möchten wir nicht nur anwenden, sondern so einsetzen, dass es für Sie den größtmöglichen Nutzen entfalten kann. Viele moderne Untersuchungs- und Behandlungskonzepte benötigen dafür mehr Zeit, als die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Regelversorgung vergüten.

Aus diesem Grund planen wir unsere Behandlungen grundsätzlich mit einer Behandlungsdauer von 30 Minuten. Diese zusätzliche Zeit ermöglicht es uns, Ihre Beschwerden sorgfältig zu analysieren, individuell zu behandeln, Übungen anzuleiten und gemeinsam mit Ihnen nachhaltig an Ihren persönlichen Therapiezielen zu arbeiten.

Was Ihnen die längere Behandlungszeit ermöglicht

  • mehr Zeit für eine ausführliche Befunderhebung,
  • eine intensivere und individuell abgestimmte physiotherapeutische Behandlung,
  • eine sorgfältige Anleitung aktiver Übungen,
  • persönliche Beratung und alltagsnahe Empfehlungen,
  • eine bessere Anpassung der Therapie an Ihre Bedürfnisse,
  • mehr Raum für nachhaltige Behandlungserfolge.

Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und die Zeit erhalten, die wir aus therapeutischer Sicht für eine wirksame Behandlung als sinnvoll erachten.

Information zur privaten Zusatzleistung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ausschließlich die vertraglich festgelegte Regelbehandlungszeit.

Die über diesen Zeitraum hinausgehende zusätzliche Behandlungszeit ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird deshalb als freiwillige private Zusatzleistung berechnet.

Über die Höhe dieser privaten Zuzahlung informieren wir Sie bereits bei der Terminvereinbarung beziehungsweise bei Ihrer Anmeldung in unserer Praxis.

Die Inanspruchnahme erfolgt selbstverständlich nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis und nach Abschluss einer schriftlichenVereinbarung (siehe unten).

Selbstverständlich respektieren wir ebenso, wenn Sie keine private Zusatzleistung wünschen. In diesem Fall erhalten Sie Ihre ärztlich verordnete physiotherapeutische Behandlung innerhalb der von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Regelbehandlungszeit. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Nachteile.

Rechtlicher Hinweis

Die zusätzliche Behandlungszeit ist eine freiwillige ergänzende Privatleistung. Sie ist keine Voraussetzung für die Durchführung Ihrer ärztlich verordneten physiotherapeutischen Behandlung.

Die Regelversorgung nach der Heilmittel-Richtlinie steht allen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten unabhängig von einer privaten Zusatzvereinbarung uneingeschränkt zur Verfügung. Die Entscheidung für oder gegen die zusätzliche Behandlungszeit ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf Ihren gesetzlichen Leistungsanspruch.

Zeit ist für uns kein Luxus, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer qualitätsorientierten Physiotherapie. Deshalb haben wir uns bewusst für dieses Behandlungskonzept entschieden. Es gibt unseren Therapeutinnen und Therapeuten mehr Raum für eine individuelle und wirksame Therapieplanung und Durchführung der Therapie.

 

Vereinbarung über eine freiwillige private Zusatzleistung – eine verlängerte Behandlungszeit

Patient/in: ___________________________________________

Geburtsdatum: ________________________________________

Im Rahmen meiner physiotherapeutischen Behandlung wünsche ich eine über die von der gesetzlichen Krankenversicherung vergütete Regelbehandlungszeit hinausgehende verlängerte Behandlungszeit auf insgesamt 30 Minuten.

Mir ist bekannt, dass diese zusätzliche Behandlungszeit keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist und als private Zusatzleistung gesondert berechnet wird.

Ich wurde vor Abschluss dieser Vereinbarung über den Umfang der Leistung sowie über die hierfür entstehenden Kosten informiert.

Mir ist bekannt, dass diese Zusatzleistung freiwillig ist und dass ich meine ärztlich verordnete physiotherapeutische Behandlung selbstverständlich auch ohne diese Zusatzvereinbarung innerhalb der von den gesetzlichen Krankenkassen vergüteten Regelbehandlungszeit erhalten kann. Die Entscheidung für oder gegen die zusätzliche Behandlungszeit hat keinen Einfluss auf meinen gesetzlichen Leistungsanspruch.

Mit meiner Unterschrift beauftrage ich die Praxis für Physiotherapie Barbara Angerer GmbH, die verlängerte Behandlungszeit als private Zusatzleistung entsprechend der jeweils vereinbarten Vergütung durchzuführen.

Vergütung der privaten Zusatzleistung pro Behandlung: __________ €

Ort, Datum _______________

Unterschrift: Patient/in: ________________________________________

 

Vereinbaren Sie einen Termin

08036-7808

Terminabsagen bitte spätestens 24 Stunden vorher, da wir anderenfalls den Ausfall berechnen müssen, wenn kein Ersatz gefunden wird.