Beihilfeberechtigte Patienten (z. B. Beamte) erhalten häufig eine Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung.
Die Erstattung orientiert sich an den jeweils geltenden Höchstbeträgen der Beihilfe.
Eventuelle Differenzen zwischen Praxishonorar und Erstattung sind vom Patienten selbst zu tragen.