Privat versicherte Patienten erhalten eine ärztliche Verordnung oder eine privatärztliche Empfehlung.
Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen privaten Preisliste der Praxis.
Die Erstattung richtet sich nach:
- dem individuellen Versicherungstarif
- den Regelungen der privaten Krankenversicherung
- den Vorgaben der Beihilfe
Ein Eigenanteil kann entstehen, wenn die Versicherung nicht den vollen Rechnungsbetrag übernimmt.