Barbara Angerer GmbH

Physiotherapiepraxis, Tinning 19, 83083 Riedering

Über Verordnungen

Praxisinfo zu Verordnungen aller Art

Illustration (c) Adobe Stock

Bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder anerkannten Berufskrankheiten erfolgt die Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung.

Besonderheiten:

  • Keine gesetzliche Zuzahlung
  • Spezielle BG-Verordnungen
  • Direkte Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger

Die Therapie erfolgt nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). 

Vereinbaren Sie einen Termin

08036-7808

Terminabsagen bitte spätestens 24 Stunden vorher, da wir anderenfalls den Ausfall berechnen müssen, wenn kein Ersatz gefunden wird.