Bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder anerkannten Berufskrankheiten erfolgt die Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung.
Besonderheiten:
- Keine gesetzliche Zuzahlung
- Spezielle BG-Verordnungen
- Direkte Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger
Die Therapie erfolgt nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).